Barrierefreiheit im E-Commerce

07. Nov 2025

Barrierefreiheit im E-Commerce
Barrierefreiheit im E-Commerce

Barrierefreiheit für Online-Shops: Wir haben für euch zusammengefasst, was das BFSG ist, was Online-Shops beachten müssen und, für wen es gilt.


Seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 ist dieses Thema im digitalen Handel stark in den Vordergrund gerückt. Ziel ist es, Online-Shops so zu gestalten, dass alle Nutzer*innen – unabhängig von individuellen Einschränkungen und Fähigkeiten – problemlos auf die Inhalte und Funktionen zugreifen können. Aber was genau steckt hinter dem BFSG und wem bringt das überhaupt etwas, was mussten Online-Shops tun, und für wen gilt das Ganze?

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Gesetz ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 in Deutschland. Diese Richtline ist auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Für andere EU-Länder gelten wiederum andere Bestimmungen. 

Basis für alle sind jedoch die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Sie sind internationale Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Webinhalte, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C) und sollen ebenfalls sicherstellen, dass Websites und digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, wie beispielsweise Menschen mit visuellen, auditiven, motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Was müssen Online-Shops also tun?

Eine zentrale Vorgabe ist die generelle Einhaltung der WCAGs

Auf diese Punkte sollte geachtet werden:

  • Wahrnehmbarkeit – Inhalte des Online-Shops muss für jede*n erfassbar sein: Inhalte wie Texte, Bilder und Videos müssen klar erkennbar und verständlich sein. Bilder benötigen beschreibende Alternativtexte (z. B. „Knielanges rotes Kleid mit Blumenmuster“ statt „IMG_1234.jpg“). Videos sollten mit Untertiteln versehen sein, um auch hörgeschädigten Personen den Zugang zu ermöglichen. Auch die Kontraste spielen eine Rolle: Die Farben sollten so gewählt sein, dass alles gut lesbar ist, etwa durch dunklen Text auf hellem Hintergrund.
  • Bedienbarkeit: Die Navigation muss intuitiv sein. Eine einfache Navigation ist essenziell. Eine klare Struktur, die Möglichkeit zur Bedienung per Tastatur und ausreichende Kontraste sind wichtige Aspekte. Dafür wurde beispielsweise die Tastatur-Bedienung verbessert: mit der Tab-Taste kann man nun durch alle Links und Felder navigieren.
  • Verständlichkeit: Keine komplizierten Formulierungen. Eine einfache Sprache trägt dazu bei, dass Informationen für alle Nutzer*innen zugänglich sind. Auch Formulare sollten leicht auszufüllen sein, da der Bestellprozess Schritt für Schritt erklärt wird. Und, falls etwas schief läuft, sollten die Fehlermeldungen klar formuliert werden (z. B. „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“ statt technischer Fehlercodes).
  • Robustheit: Der Shop muss überall funktionieren. Das bedeutet zum Beispiel, dass Screenreader, also die Software, die den Bildschirminhalt vorliest, dies auch ohne Probleme tun kann. Die Webseite ist also so aufgebaut, dass Screenreader alles richtig erkennen und vorlesen können. Außerdem passt sich das Design an jedes Gerät an: Der Shop sieht sowohl auf dem Computer als auch auf dem Smartphone gut aus und ist leicht zu bedienen.

Auch ist eine Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit vorgeschrieben. Diese muss leicht auffindbar, verständlich und aktuell sein. Sie informiert darüber, wie das Gesetz auf der Website umgesetzt wurde und, wo noch Verbesserungsbedarf besteht.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG gilt grundsätzlich für alle Hersteller, Händler und Importeure, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher*innen in Deutschland verkaufen. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind von bestimmten Anforderungen ausgenommen.
Die Mehrheit der Anforderungen musste bis zum 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt sein. 

Und Achtung: Wenn die Barrierefreiheit nicht gegeben ist, kann's teuer werden!
Bußgelder bis zu 100.000 Euro sind möglich. Außerdem kann man von Mitbewerber*innen, Wirtschaftsverbänden oder auch Kund*innen abgemahnt werden. Die Marktüberwachungsbehörde BFIT (Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik) prüft die Einhaltung auch durch regelmäßige durchgeführte Stichproben. Im schlimmsten Fall kann sie dann sogar fordern, dass ein Shop so lange offline genommen werden muss, bis die Barrierefreiheit gewährleistet ist.

Wer profitiert von dem Gesetz?

Barrierefreiheit im E-Commerce bedeutet, dass niemand ausgeschlossen wird.
Indem Online-Shops barrierefrei gestaltet werden, werden alle Menschen inkludiert – unabhängig davon, ob sie aktuell eine Einschränkung oder Behinderung haben.

Denn Einschränkungen können jeden treffen – dauerhaft, vorübergehend oder situativ:
Zum Beispiel erschwert Sonnenlicht auf dem Display das Lesen (situativ), eine Bindehautentzündung kann das Sehvermögen vorübergehend beeinträchtigen (vorübergehend) oder eine Erkrankung der Netzhaut des Auges führt zu einer Seheinschränkung (dauerhaft).
Barrierefreiheit ist also keine Sonderlösung oder "nur" ein neues Gesetz, sondern ein Gewinn für alle: Menschen mit Einschränkungen sind oft auf technologische Unterstützung angewiesen, aber auch alle anderen profitieren von klarer Struktur, guter Lesbarkeit und intuitiver Bedienung. 

So stärkt Barrierefreiheit nicht nur die Teilhabe, sondern verbessert zugleich die Benutzerfreundlichkeit und das Shoppingerlebnis für alle Kund*innen - und erfüllt dabei selbstverständlich die gesetzlichen Anforderungen.

Das BFSG hat die Bedeutung von Barrierefreiheit im E-Commerce deutlich erhöht. Viele Unternehmen haben bereits Fortschritte erzielt, doch Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Regelmäßige Überprüfungen und die Orientierung an den Bedürfnissen der Nutzer*innen sind entscheidend für eine nachhaltige Umsetzung. Die Umsetzung der Barrierefreiheit fängt also gerade erst an.


⚠️ Aufgepasst: Auch im BAUR Online-Shop wird viel auf Barrierefreiheit gesetzt! Mehr dazu bald 😉.

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Autorin
Kim Krappmann

Herzlich willkommen auf unserem JobsBlog der BAUR-Gruppe.
Ich heiße Kim und im Rahmen meiner Ausbildung als Kauffrau im Bereich E-Commerce bei BAUR unterstütze ich derzeit das Team Personalmarketing.
Freut euch auf interessante Blogbeiträge und blickt gemeinsam mit mir hinter die Kulissen unseres Unternehmens. 😊
Viel Spaß beim Lesen!

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